Ver­stöße
… ge­gen die Richt­linie über die Nutzung von In­for­ma­tions­sys­temen

Wenn ein Miss­brauchs­ver­dacht besteht, ist ist Randstad gemäß §9 dieser Richtlinie berechtigt,
  • die Pro­to­koll­da­ten­sätze des betroffenen Beschäftigten einzusehen und auszuwerten,
  • sowie Beschäftigte von der Nutzung der Informationssysteme ganz oder zeitweilig auszuschließen.
Verstöße eines Beschäftigten gegen diese Richtlinie können
  • ar­beits­recht­liche Kon­se­quenzen (Abmahnung, Kündigung) und
  • straf­recht­liche Kon­se­quen­zen nach sich ziehen.